DIESES
IST EINE RECHTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM ENDANWENDER ("LIZENZNEHMER")
UND DHT UND UNIFIED COMPETENCE ("LIZENZGEBER"). FALLS SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER
VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN ODER TESTEN SIE DIE SOFTWARE
NICHT AUF IHREN PRODUKTIV- ODER TEST-SYSTEMEN. EINE PRODUKTIVE INSTALLATION UND
NUTZUNG DER SOFTWARE FÜHRT ZUR ANERKENNUNG DER
LIZENZVEREINBARUNGEN. DAHER LESEN SIE BITTE DEN NACHFOLGENDEN TEXT
VOLLSTÄNDIG UND GENAU DURCH.
GEGENSTAND DES VERTRAGES
Gegenstand des Vertrages
ist die in Dateiform vorliegende Software, inkl. der zugehörigen
Programmbeschreibung. DHT und Unified Competence machen
darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur
eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der
Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
COPYRIGHT
Die
Software ist nicht Public Domain oder Freeware. Die DHT- und Unified Competence-Software ist durch die deutschen Urhebergesetze sowie Internationale
Vertragsbestimmungen geschützt. Sie dürfen die Software oder Teile davon
nicht weiterverbreiten oder ohne Zustimmung verändern.
LIZENZ UND UMFANG DER BENUTZUNG
DHT und Unified Competence gewähren für die Dauer dieses Vertrages das einfache
nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als
"Lizenz" bezeichnet), die vorliegende Kopie der DHT und Unified Competence-Software auf einem einzelnen Computer und nur an einem
Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so
gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems.
Lizenznehmer dürfen die Software von einem Computer auf einen anderen
Computer übertragen, vorausgesetzt, die Software ist jeweils nur auf einem
System aktiv. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch DHT oder Unified Competence.
Sie haben die Möglichkeit, die Software mit eingeschränkter Funktionalität zu
testen. Eine unlizenzierte Kopie der Software darf nicht tatsächlich zum Verkauf oder zur Präsentation von
Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden. Im Fall eines
Testeinsatzes der Software muss klar deutlich gemacht werden, dass die
Software DHT oder Unified Competence gehört.
Eine lizenzierte Kopie der Software kann für einen unbegrenzten Zeitraum ohne monatliche
Zahlungen verwendet werden. Für jede installierte Kopie der Software wird
eine separate Lizenz benötigt.
Die Software ist für den nicht-exklusiven und übertragbaren Gebrauch lizenziert. Die Software
bleibt Eigentum der DHT oder Unified Competence. Ein Lizenzverkauf oder Lizenz-Übergang durch den Endanwender oder
Zwischenhändler ist ohne Genehmigung der DHT oder Unified Competences nicht gestattet.
Jeder Empfänger der Lizenz muss diesen Software Lizenzbedingungen zustimmen und muss sich
bewusst sein, dass die Software durch DHT oder Unified Competence rechtmäßig ausgestellt wurde.
INHABERSCHAFT AN RECHTEN
Sie erhalten mit dem
Erwerb des Produktes nur die Lizenz zur nicht ausschließlichen Nutzung der
Software. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht
verbunden. DHT und Unified Competence behälen sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und
Verwertungsrechte an der Software vor.
SOFTWARE-VERÄNDERUNGEN
Eine Veränderung des
Software-Quelltextes, der Lizenzvereinbarungen oder der Dokumentation ist
auch nicht in Auszügen gestattet. Veränderter oder modifizierter Code der
Software bleibt weiterhin das geistige Eigentum der DHT oder Unified Competence.
GARANTIEVERZICHT UND
VERBINDLICHKEITSEINSCHRÄNKUNG
Die
Software und die dazugehörigen Dateien sowie die besonderen Ausgaben und
Weiterentwicklungen der Software werden so angeboten "wie sie sind" und ohne ausdrückliche oder indirekte
Garantie. Unter keinen Umständen kann DHT oder Unified Competence für etwaige Schäden jeder Art (einschließlich entgangener Gewinne,
Geschäftsunterbrechungen oder verlorener Informationen), die durch den Gebrauch oder die Nicht-Verwendbarkeit der
Software entstanden sind, zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere übernimmt
weder DHT noch Unified Competence Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm
ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die
richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit
beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche
gilt für die die Software begleitende Beschreibung.
DAUER DES VERTRAGES
Der Vertrag läuft auf
unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software
erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses
Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er
verpflichtet, die Software wie alle Kopien der Software einschl. etwaiger
abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.
SCHADENSERSATZ BEI VERTRAGSVERLETZUNGEN
Eine Nichteinhaltung
dieser Lizenzvereinbarung zieht eine sofortige Beendigung der Lizenz ohne
Rückvergütung nach sich. Diese Lizenz wird ausgelegt und interpretiert
entsprechend den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
DHT und Unified Competence machen darauf aufmerksam, dass der Endanwender bzw.
Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die DHT oder Unified Competence aus einer Verletzung
dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
ÄNDERUNG UND AKTUALISIERUNG
DHT und Unified Competence sind berechtigt, Aktualisierungen der Software nach
eigenem Ermessen zu erstellen.