Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der UNIFIED COMPETENCE GMBH und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und / oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der UNIFIED COMPETENCE GMBH und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass die UNIFIED COMPETENCE GMBH schriftlich oder mündlich, fernschriftlich (wozu auch E-Mail zählt) oder fernmündlich den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, Fax, E-Mail) seitens der UNIFIED COMPETENCE GMBH sind verbindlich für die Dauer von 30 Tagen seit Aussendung des Angebotes. Ausnahmen der Verbindlichen Dauer von 30 Tagen werden ansonsten explizit im Angebot angegeben.
Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage: http://www.UNIFIED-COMPETENCE.de) sind unverbindlich. Die Beauftragung der UNIFIED COMPETENCE GMBH kann über die Homepage erfolgen, sofern Angebote mit einer speziellen Bestellfunktionalität (Auswahl durch Klicken mit der Maus) vorhanden sind. Durch Anklicken der Bestellung gibt der Käufer der UNIFIED COMPETENCE GMBH gegenüber eine verbindliche Bestellung der Dienstleistung ab. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde eine Bestellung persönlich oder telefonisch erteilt oder in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) übermittelt. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung, oder, wenn der Inhalt der Bestellung die Lieferung einer Ware ist, durch die Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden, dass die UNIFIED COMPETENCE GMBH dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

3. Leistungen und Preise
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von der UNIFIED COMPETENCE GMBH erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält oder für Installationsarbeiten notwendige Zugangsdaten und Kennwörter nicht bereitstellt bzw. mitteilt. In diesem Fall ist die UNIFIED COMPETENCE GMBH berechtigt, den daraus entstandenen und entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

3.1 Installationsleistungen
Die Leistung wird von der UNIFIED COMPETENCE GMBH am Ort der Aufstellung des Gerätes, über das Internet per Software-Fernsteuerung, über mündliche Anweisungen via Telefon oder per E-Mail-Anweisung erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt und Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelung, Durchführung einer Datensicherung, etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch die UNIFIED COMPETENCE GMBH.

3.2 Reparatur- und Wartungsleistungen
Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in einer von der UNIFIED COMPETENCE GMBH autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen der UNIFIED COMPETENCE GMBH sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen, unabhängig vom Ergebnis, zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von der UNIFIED COMPETENCE GMBH nicht zu vertreten ist. Der UNIFIED COMPETENCE GMBH kann insoweit nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen,
  • wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
  • ein notwendiges Ersatzteil oder notwendige Software nicht mehr zu beschaffen ist
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
  • der Auftrag storniert wurde und die UNIFIED COMPETENCE GMBH bereits auf dem Weg zum Kunden war
  • oder / und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
  • die Arbeitsbedingungen aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der UNIFIED COMPETENCE GMBH zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet die UNIFIED COMPETENCE GMBH, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der UNIFIED COMPETENCE GMBH beruhen.
Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/ und Datenänderungen während oder nach der Reparatur- bzw. Wartungsleistungen übernimmt die UNIFIED COMPETENCE GMBH keine Haftung. Der Auftraggeber bestätigt bei Auftragserteilung ausdrücklich, dass er im Besitz einer aktuellen Datensicherung ist und wird der UNIFIED COMPETENCE GMBH gegenüber erklären, wenn dies nicht so ist.

3.3 Beratungsleistungen, Schulungen, Workshops, Einweisungen
Auf Wunsch werden dem Kunden Einweisungen, Schulungen und Workshops zu den installierten oder gelieferten Produkten angeboten. Alle Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen die UNIFIED COMPETENCE GMBH wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder / und Änderungen an einem Gerät zu erteilen. Anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch der UNIFIED COMPETENCE GMBH nicht. Das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung / Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte und noch zu erbringende Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist grundsätzlich Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei der UNIFIED COMPETENCE GMBH zustande. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.

4. Lieferung von Waren
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat die UNIFIED COMPETENCE GMBH seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassenen Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.

5. Preise
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, Fax, E-Mail) 30 Tage gebunden, sofern nicht anders in den Angeboten beschrieben. Preisänderungen durch Währungsschwankungen werden entsprechend an den Kunden durchgereicht.

6. Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten der UNIFIED COMPETENCE GMBH unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann die UNIFIED COMPETENCE GMBH vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, soweit sie durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

7. Zahlungspflichten
Zahlungen an die UNIFIED COMPETENCE GMBH sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort ohne Abzug fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 20 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

8. Gewährleistung und Haftung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, der UNIFIED COMPETENCE GMBH die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der UNIFIED COMPETENCE GMBH, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen der UNIFIED COMPETENCE GMBH zurückzuführen sind.

9. Eigentumsvorbehalt
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die UNIFIED COMPETENCE GMBH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte der UNIFIED COMPETENCE GMBH durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich die UNIFIED COMPETENCE GMBH davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte der UNIFIED COMPETENCE GMBH zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte der UNIFIED COMPETENCE GMBH hinzuweisen.

10. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber der UNIFIED COMPETENCE GMBH dafür, dass er die der UNIFIED COMPETENCE GMBH geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten der UNIFIED COMPETENCE GMBH im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der UNIFIED COMPETENCE GMBH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der UNIFIED COMPETENCE GMBH Gerichtsstand. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der UNIFIED COMPETENCE GMBH Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Appen, den 15.04.2010