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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr zwischen der UNIFIED COMPETENCE GMBH und dem Vertragspartner. Es
gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch
dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen
verfügt und / oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei
Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der
vorstehenden Regelung unberührt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der UNIFIED COMPETENCE
GMBH und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass die UNIFIED COMPETENCE GMBH
schriftlich oder mündlich, fernschriftlich (wozu auch E-Mail zählt) oder
fernmündlich den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote
(Brief, Fax, E-Mail) seitens der UNIFIED COMPETENCE GMBH sind verbindlich für die Dauer
von 30 Tagen seit Aussendung des Angebotes. Ausnahmen der Verbindlichen
Dauer von 30 Tagen werden ansonsten explizit im Angebot angegeben.
Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage: http://www.UNIFIED-COMPETENCE.de) sind
unverbindlich. Die Beauftragung der UNIFIED COMPETENCE GMBH kann über die Homepage
erfolgen, sofern Angebote mit einer speziellen Bestellfunktionalität
(Auswahl durch Klicken mit der Maus) vorhanden sind. Durch Anklicken der
Bestellung gibt der Käufer der UNIFIED COMPETENCE GMBH gegenüber eine verbindliche
Bestellung der Dienstleistung ab. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde eine
Bestellung persönlich oder telefonisch erteilt oder in Textform (z.B.
Brief, Fax, E-Mail) übermittelt. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH ist berechtigt, das
kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die
Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung, oder, wenn der
Inhalt der Bestellung die Lieferung einer Ware ist, durch die
Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden,
dass die UNIFIED COMPETENCE GMBH dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner
Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Leistungen und Preise
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH kann sich zur
Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von der
UNIFIED COMPETENCE GMBH erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge
(3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH behält sich bei
Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere
Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug
befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt,
beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält oder für
Installationsarbeiten notwendige Zugangsdaten und Kennwörter nicht
bereitstellt bzw. mitteilt. In diesem Fall ist die UNIFIED COMPETENCE GMBH berechtigt,
den daraus entstandenen und entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen.
3.1 Installationsleistungen
Die Leistung wird von der
UNIFIED COMPETENCE GMBH am Ort der Aufstellung des Gerätes, über das Internet per
Software-Fernsteuerung, über mündliche Anweisungen via Telefon oder per
E-Mail-Anweisung erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die
uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten
Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der
Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein,
wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt und Arbeitszeit)
in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht
abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen
(Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den
definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und
Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur
Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung,
Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelung, Durchführung einer
Datensicherung, etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen
(z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden
(Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch die UNIFIED COMPETENCE GMBH.
3.2 Reparatur- und Wartungsleistungen
Die Leistung wird am Ort der
Aufstellung des Gerätes oder in einer von der UNIFIED COMPETENCE GMBH autorisierten
Werkstatt erbracht. Für die Leistungen der UNIFIED COMPETENCE GMBH sind in jedem Fall
die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen, unabhängig vom
Ergebnis, zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung
nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von der
UNIFIED COMPETENCE GMBH nicht zu vertreten ist. Der UNIFIED COMPETENCE GMBH kann insoweit nur Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist
in jedem Fall zu berechnen,
- wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
- ein notwendiges Ersatzteil oder notwendige Software nicht mehr zu beschaffen ist
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den
Geräten ermöglicht hat
- der Auftrag storniert wurde und die UNIFIED COMPETENCE GMBH bereits auf dem Weg zum Kunden war
- oder / und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
- die Arbeitsbedingungen aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei
gegeben sind.
Weisen die aufgeführten
Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten der UNIFIED COMPETENCE GMBH zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber
berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende
Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies
gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der
instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung
der Serviceleistungen haftet die UNIFIED COMPETENCE GMBH, sofern diese auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz der UNIFIED COMPETENCE GMBH beruhen.
Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige
Datensicherungen zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem
aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/ und
Datenänderungen während oder nach der Reparatur- bzw. Wartungsleistungen
übernimmt die UNIFIED COMPETENCE GMBH keine Haftung. Der Auftraggeber bestätigt bei
Auftragserteilung ausdrücklich, dass er im Besitz einer aktuellen
Datensicherung ist und wird der UNIFIED COMPETENCE GMBH gegenüber erklären, wenn dies
nicht so ist.
3.3 Beratungsleistungen, Schulungen, Workshops, Einweisungen
Auf Wunsch werden dem Kunden
Einweisungen, Schulungen und Workshops zu den installierten oder
gelieferten Produkten angeboten. Alle Leistungen werden gemäß dem
jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen die UNIFIED COMPETENCE GMBH wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer
Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb,
Installation oder / und Änderungen an einem Gerät zu erteilen.
Anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch,
sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu
schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies
den Honoraranspruch der UNIFIED COMPETENCE GMBH nicht. Das Risiko der Verhinderung
trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung /
Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der
erbrachte und noch zu erbringende Teil der Leistungen nach den
Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist grundsätzlich Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste
abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen
wird. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die
Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für
fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden
bei der UNIFIED COMPETENCE GMBH zustande. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden
Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach
Rechnungslegung zu erstatten.
4. Lieferung von Waren
Bei Direktlieferung der Ware
an den Kunden hat die UNIFIED COMPETENCE GMBH seine Leistungspflicht mit der Übergabe
der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung
oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie
mietweise überlassenen Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen
Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang
verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu
versichern.
5. Preise
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH hält sich an
die schriftlichen Angebotspreise (Brief, Fax, E-Mail) 30 Tage gebunden,
sofern nicht anders in den Angeboten beschrieben. Preisänderungen durch
Währungsschwankungen werden entsprechend an den Kunden durchgereicht.
6. Informationspflichten
Der Kunde ist bei der
Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich
seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er
verpflichtet, die geänderten Daten der UNIFIED COMPETENCE GMBH unverzüglich
mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von
vornherein falsche Daten an, so kann die UNIFIED COMPETENCE GMBH vom Vertrag
zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen
Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, soweit sie durch
sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich
erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
7. Zahlungspflichten
Zahlungen an die UNIFIED COMPETENCE GMBH
sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort ohne Abzug
fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese
zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann
ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 20 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
8. Gewährleistung und Haftung
Innerhalb des gesetzlichen
Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner
ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag
zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind
davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von
einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen
Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben
hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, der UNIFIED COMPETENCE GMBH die
Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu
gestatten.
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten,
nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung der UNIFIED COMPETENCE GMBH, oder auf eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehhilfen der UNIFIED COMPETENCE GMBH zurückzuführen sind.
9. Eigentumsvorbehalt
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH behält sich das
Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des
vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des
Vertragspartners ist die UNIFIED COMPETENCE GMBH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer
Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an
Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte
der UNIFIED COMPETENCE GMBH durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat
der Vertragspartner unverzüglich die UNIFIED COMPETENCE GMBH davon zu benachrichtigen
und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte der UNIFIED COMPETENCE GMBH zu
wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall
die Verpflichtung, auf die Rechte der UNIFIED COMPETENCE GMBH hinzuweisen.
10. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert
zu und haftet gegenüber der UNIFIED COMPETENCE GMBH dafür, dass er die der UNIFIED COMPETENCE GMBH
geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in
Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen
gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist
und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten der UNIFIED COMPETENCE GMBH im Rahmen
des Auftrages zugänglich zu machen.
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen
ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III
BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der
personenbezogenen Daten in Kenntnis. Die UNIFIED COMPETENCE GMBH verpflichtet sich zur
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie
keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst
nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht
rechtlich verpflichtet sein sollte.
11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese
Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
UNIFIED COMPETENCE GMBH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB,
juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches
Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der UNIFIED COMPETENCE GMBH Gerichtsstand.
Die UNIFIED COMPETENCE GMBH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der UNIFIED COMPETENCE GMBH Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Appen, den 15.04.2010
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